Nach heimlichen Kabinenaufnahmen: Weltweite Sperre gegen Ex-Altach-Funktionär ist endgültig

Die VdF hat die betroffenen Spielerinnen über Monate begleitet und gemeinsam mit der FIFPRO die weltweite Ausweitung der Sanktion gegen den ehemaligen Funktionär des SCR Altach erreicht. Die FIFA bestätigt nun: Die Entscheidung ist endgültig und verbindlich.


VdF – Die Spielervereinigung | 31. August 2026

Das FIFA-Disziplinarkomitee hat die in Österreich verhängte Sanktion gegen einen ehemaligen Funktionär des SCR Altach weltweit ausgeweitet. Damit darf der Betroffene weltweit keine fußballbezogenen Tätigkeiten mehr ausüben. Wie die FIFA gegenüber FIFPRO bestätigt hat, ist diese Entscheidung mittlerweile endgültig und verbindlich.
Jahrelange heimliche Aufnahmen

Öffentlich wurde der Fall am 28. Oktober 2025. Damals wurde bekannt, dass gegen einen ehemaligen Funktionär des SCR Altach wegen heimlicher Aufnahmen von Spielerinnen ermittelt wird. Der Verein war nach eigenen Angaben bereits seit Anfang Oktober über die Ermittlungen informiert.

Die späteren Ermittlungen zeigten das Ausmaß des Falls: Laut Strafantrag reichten die Aufnahmen bis ins Jahr 2018 zurück. Der ehemalige Funktionär filmte und fotografierte junge Spielerinnen – darunter auch Minderjährige – beim Umziehen und Duschen. Die Aufnahmen entstanden unter anderem in der Damenumkleide des SCR Altach, aber auch in einem Fitnessstudio und an weiteren Orten in Vorarlberg. Teilweise benutzte der Mann dafür ein verstecktes Smartphone oder filmte durch ein Schlüsselloch.

Auf den sichergestellten Aufnahmen konnten rund 30 Frauen identifiziert werden. Im Strafantrag wurden 15 Mädchen und junge Frauen als Opfer angeführt. Für die Betroffenen bedeutet der Fall damit nicht nur einen massiven Eingriff in ihre Privatsphäre, sondern auch einen schwerwiegenden Vertrauensmissbrauch in einen Raum, der für Spielerinnen ein besonderer Schutzraum sein muss.

Rechtskräftige Verurteilung im Februar

Am 23. Februar 2026 wurde der ehemalige Funktionär am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde, sowie eine unbedingte Geldstrafe von 1.200 Euro. Den betroffenen Spielerinnen wurde ein Geldbetrag von jeweils 625 Euro zugesprochen.

Das Urteil ist rechtskräftig. In der Urteilsbegründung spielte auch der Missbrauch des Vertrauensverhältnisses eine zentrale Rolle. Für die Spielerinnen war damit das strafrechtliche Verfahren abgeschlossen, die Frage, ob die sportrechtliche Sanktion auch außerhalb Österreichs Wirkung entfaltet, blieb jedoch bestehen.

VdF und FIFPRO bringen den Fall vor die FIFA

Die VdF – Die Spielervereinigung begleitete deshalb die betroffenen Spielerinnen während des gesamten Verfahrens. Gemeinsam mit der internationalen Spielergewerkschaft FIFPRO wurde daran gearbeitet, die in Österreich verhängte Sanktion weltweit wirksam zu machen. Die VdF stellte die relevanten Unterlagen zusammen und die FIFPRO brachte ihre internationale und rechtliche Expertise in das Verfahren ein.

Das FIFA-Disziplinarkomitee gewährte schließlich die weltweite Ausweitung der Sanktion und teilte seine Entscheidung am 4. August 2026 mit. Der ehemalige Altach-Funktionär beantragte innerhalb der dafür vorgesehenen Frist keine schriftliche Entscheidungsbegründung. Eine begründete Entscheidung wurde deshalb nicht mehr ausgefertigt und, wie die FIFA nun ausdrücklich bestätigte, wurde die Entscheidung dadurch endgültig und verbindlich.

„Klare Grenzüberschreitung”

„Wer Spielerinnen heimlich in der Kabine filmt, überschreitet eine klare Grenze. Dass die Sperre nun weltweit und endgültig gilt, ist deshalb ein wichtiges Signal: Wer die Rechte von Spielerinnen schwerwiegend verletzt, kann sich den Konsequenzen nicht durch einen Wechsel ins Ausland entziehen“, sagt Christos Papadimitriou, Women’s Football Coordinator der VdF.

Die VdF ist Österreichs einzige von der FIFA anerkannte Spielergewerkschaft und Teil des weltweiten FIFPRO-Netzwerks, dem mehr als 70 nationale Spielergewerkschaften angehören. Diese internationale Vernetzung ermöglicht es, die Interessen österreichischer Fußballer:innen auch über nationale Grenzen hinaus zu vertreten und Mitglieder bei internationalen Verfahren zu unterstützen.

Der Altach-Fall zeigt, warum diese internationale Zusammenarbeit entscheidend sein kann. Eine in national ausgesprochene Sanktion endet damit nicht mehr an der jeweiligen Staatsgrenze. Die weltweite Ausweitung stellt sicher, dass der Betroffene auch in anderen FIFA-Mitgliedsverbänden keine fußballbezogene Tätigkeit mehr aufnehmen kann.

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