Voraussetzungen für den Rechtsschutz

Der Anspruchsgrund für den Rechtsschutz ist nicht schon vor dem Beitritt zur VdF - Die Spielervereinigung entstanden

  • Mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft ohne Zahlungsrückstand (Beitragsrückstand nicht länger als 2 Monate)
  • Aufrechte Mitgliedschaft für die gesamte Dauer der Rechtsschutzmaßnahme
  • Der Bereich des Rechtsschutzes umfasst die Themengebiete die direkt im Zusammenhang mit der fußballerischen Tätigkeit des Mitglieds stehen

Über die Gewährung des Rechtsschutzes entscheidet der Vorstand der VdF - Die Spielervereinigung.

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Dein VdF-Ansprechpartner zum Rechtsschutz

Gernot Baumgartner LL.M

Mobile: +43 670 5001981

Mail: g.baumgartner@vdf.at

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Dein VdF-Ansprechpartner zum Rechtsschutz

Oliver Prudlo

Mobile: +43 699 18159004

Mail: o.prudlo@vdf.at