Voraussetzungen für den Rechtsschutz

Der Anspruchsgrund für den Rechtsschutz ist nicht schon vor dem Beitritt zur VdF - Die Spielervereinigung entstanden

  • Mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft ohne Zahlungsrückstand (Beitragsrückstand nicht länger als 2 Monate)
  • Aufrechte Mitgliedschaft für die gesamte Dauer der Rechtsschutzmaßnahme
  • Der Bereich des Rechtsschutzes umfasst die Themengebiete die direkt im Zusammenhang mit der fußballerischen Tätigkeit des Mitglieds stehen und beinhaltet auch kostenlose rechtliche Beratung für Mitglieder

Über die Gewährung des Rechtsschutzes entscheidet der Vorstand der VdF - Die Spielervereinigung je nach Rechtslage und Erfolgsaussicht .

Noch Fragen?
Dein VdF-Ansprechpartner zum Rechtsschutz

Gernot Baumgartner LL.M

Mobile: +43 670 5001981

Mail: g.baumgartner@vdf.at

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Dein VdF-Ansprechpartner zum Rechtsschutz

Oliver Prudlo

Mobile: +43 699 18159004

Mail: o.prudlo@vdf.at