Voraussetzungen für den Rechtsschutz Jetzt Kontaktieren Der Anspruchsgrund für den Rechtsschutz ist nicht schon vor dem Beitritt zur VdF - Die Spielervereinigung entstanden Mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft ohne Zahlungsrückstand (Beitragsrückstand nicht länger als 2 Monate) Aufrechte Mitgliedschaft für die gesamte Dauer der Rechtsschutzmaßnahme Der Bereich des Rechtsschutzes umfasst die Themengebiete die direkt im Zusammenhang mit der fußballerischen Tätigkeit des Mitglieds stehen und beinhaltet auch kostenlose rechtliche Beratung für Mitglieder Dein VdF-Ansprechpartner zum Rechtsschutz Gernot Baumgartner, LL.M Vorsitzender Nationale und Internationale Gewerkschaftsarbeit, Recht (Bundesliga) Mobil: +43 670 5001981 Email: g.baumgartner@vdf.at Oliver Prudlo Stellvertretender Vorsitzender Soziale Projekte, Recht (Amateure) Mobil: +43 699 18159004 Email: o.prudlo@vdf.at VdF Für mehr Solidaritätsbewusstsein im österreichischen Profifußball