Transferzeit 2023

    21.08.2023
     

    WAS IST IN DER TRANSFERZEIT 2023 ZU BEACHTEN?

    Das Transferfenster läuft in diesem Sommer in den Landesverbänden von 5. bis. 15. Juli. Die Sommerübertrittszeit der Bundesliga begann am 9. Juni, frü­hestens jedoch am Tag nach dem letzten Spiel der Meisterschaft, und endet am 31. August. Und auch in dieser Transfer­zeit werden Spieler, Trainer und Vereine Vereinbarungen treffen, die im Streitfall zu großen rechtlichen Unsicherheiten führen werden. Vor allem im sogenannten Amateurbereich, also von den Regional­ligen abwärts. Soll heißen: Bereits jetzt wird in ganz vielen Fällen der Grundstein für spätere Streitigkeiten geschaffen, für Unzufriedenheit und Konflikte. 

     

    VERTRÄGE VERSCHRIFTLICHEN 

    Grundsätzlich sind mündliche Absprachen genauso gültig wie schriftliche Verein­barungen. Das Problem beginnt dann, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Spieler und Verein kommt. Natürlich muss man als Spieler auch beweisen können, welche Zahlungen oder Vertragslaufzeiten mit dem Verein vereinbart waren. Dass das mit einem Schriftstück in der Hand leichter fällt, versteht sich von selbst. 

     

    VERTRAGSKOPIE AUSHÄNDIGEN LASSEN

    Viele Spieler, die ein rechtliches Problem mit ihrem Verein haben, ersuchen uns um Hilfe. Sie haben zwar eine Vereinbarung mit dem Verein unterzeichnet, aber verfü­gen über keine Kopie davon. Das macht die Sache natürlich auch nicht leichter. Man muss dazu sagen, dass Vereinsfunktionäre mitunter keine schriftlichen Verträge ab­schließen wollen oder zumindest die Her­ausgabe einer Kopie verweigern. Dagegen muss man sich als Spieler wehren. Auch, wenn das vielleicht für viele ein unange­nehmer Moment ist. Jeder Spieler hat das Recht auf Aushändigung seines Vertrages. Man sollte bei Nichtaushändigung nach Unterzeichnung darauf bestehen, dass man zumindest ein Foto von der Vereinba­rung machen kann. Ein schriftlicher Beweis erleichtert im Streitfall die Arbeit der VdF und erhöht die Aussichten auf Erfolg. 

     

    AUSBILDUNGSENTSCHÄDIGUNG 

    Oft hören wir von Spielern: „Ich gehöre mir selber. Bin kostenlos zum Verein gekommen und jetzt verlangt man Geld für die Erteilung der Freigabe“. Auch in diesem Fall gilt: Schriftlich absichern! Noch bevor der Anmeldeschein beim neuen Verein unterschrieben wird, muss der Spieler vom Verein die schriftliche Zusage einholen, dass er den Verein auch wieder kostenlos verlassen kann. 

     

    ANMELDESCHEIN 

    Der Anmeldeschein ist ein Dokument. Das ist unbedingt zu beachten. Denn mit seiner Unterschrift bestätigt der Spieler auch seinen Status, nämlich, ob er Amateur oder Nichtamateur ist. 


    Nichtamateure sind Spieler, die für ihre fußballerische Tätigkeit höhere entgelt­werte Leistungen erhalten, als zur Deckung ihrer Aufwendungen tatsächlich notwen­dig sind.


    Alle übrigen Fußballer sind Amateure. Der Ersatz der Aufwendungen, insbesondere für Reise, Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhang mit einem Spiel oder Training, sowie der Kosten für Ausrüstung, Vorbereitung und Versicherung ist zulässig und hat keinerlei Auswirkungen auf den Amateurstatus eines Spielers; dies gilt ebenso für erfolgsabhängige Prämien bis zur jeweiligen aktuellen Geringfügigkeits­grenze (€ 501,91) nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). 

     

    MÖGLICHE FOLGEN EINER FALSCHANMELDUNG 
    (gemäß der Rechtspflege­ordnung des ÖFB):

    Ein Amateurspieler, der mehr als die laut Regulativ für Amateure zulässigen ent­geltwerten Leistungen oder festgelegten Zuwendungen fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, wird mit einer Sperre von zwei bis 24 Pflichtspielen bestraft.

    Und genau mit solchen Sperren wurden einige Spieler des ASK Bruck zuletzt be­straft, als sie versucht haben, ausständige Zahlungen über den Kontrollausschuss des NÖFV einzufordern. 

     

    ZWANGSVERPFLICHTUNG 

    Nicht immer können sich die Vereine über die Konditionen eines Vereinswechsels einigen. In einem solchen Fall kann der Transfer im Rahmen einer sogenannten Zwangsverpflichtung durchgeführt werden. 
     

    § 9 Nationaler Vereinswechsel ohne Freigabeverfahren für Amateure („Zwangs­erwerb“)
    Kann zwischen den Vereinen keine Einigung erzielt werden, kann in der Sommerüber­trittszeit die Freigabe für einen Amateur­ spieler durch Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. 

     

    In diesem Fall haben der aufnehmende Verein und der Spieler gemeinsam dem abgebenden Verein zwischen dem 1. Juni und dem 20. Juni (Datum des Poststempels) den Übertritt mittels eines eingeschriebe­nen Briefes nachweislich anzuzeigen. Der aufnehmende Verein hat gleichzeitig an die Anspruchsberechtigten (abgebender Verein, LAZ­- und AKA­-Träger) die Ent­schädigung zu entrichten. Die Zahlung der Entschädigung an den Verband des abgebenden Vereins ist zulässig, wobei der Verband diesen Betrag ohne Aufschub an den abgebenden Verein weiterzuleiten hat. 
     

    Der Spieler ist spätestens bis 20. Juni beim zuständigen Verband über das Online­ Meldewesen anzumelden. Zur ordnungs­gemäßen Anmeldung des Spielers sind erforderlich: 

    a) der vollständig ausgefüllte und unter­ fertigte Anmeldeschein,
    b) der schriftliche Nachweis über die er­ folgte Bezahlung der Entschädigung und 
    c) der schriftliche Nachweis über die schriftliche Verständigung des abgeben­den Vereins (z.B. Aufgabeschein). 

     

    Der Anmeldung ist weiters ein aktuelles Passfoto für den Spielerpass anzuschließen. 
     

    Bei Registrierung durch den zuständigen Verband erlangt der Spieler die Spielbe­rechtigung für seinen neuen Verein mit 5. Juli. Bei nicht ordnungsgemäßer oder nicht fristgerechter Anmeldung ist der Übertritt unwirksam. 

     

    VERTRAGSCHECK DURCH DIE VDF: MITGLIEDER KÖNNEN IHRE VEREINBARUNGEN PRÜFEN LASSEN

    Nach wie vor sind viele Vereinsfunktionäre nicht sattelfest im Aufsetzen von Ver­trägen. Unklar formulierte Vereinbarungen führen in der Folge häufig zu Streitigkeiten. Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung, wovon wir reden und möchten unseren Mitgliedern diese gerne ersparen. Daher bieten wir auch rund um die kommende Transferzeit allen Mitgliedern eine kosten­lose Prüfung ihrer Vereinbarungen oder Verträge an. 

     

     

    Text: Oliver Prudlo