Kollektivvertrag für Profifußballer

RECHTLICHE BASIS

 

Der im Jahr 2008 abgeschlossene und seither immer wieder adaptierte Kollektivvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Bundesliga-Klubs und Spielern sehr detailliert und stellt für beide Seiten eine wesentliche Verbesserung im Bereich der Rechtssicherheit dar.

 

Für die VdF und ihre Spieler bedeute dessen Einführung, die nach umfassenden Verhandlungen mit der Bundesliga (unter Präsident Martin Pucher und Vorstand Georg Pangl) von VdF-Sekretär Dr. Rudolf Novotny und Oliver Prudlo, dem damaligen VdF-Vorsitzenden, zustande kam, eine wesentliche rechtliche Besserstellung.

 

 

 

 

 

Der Kollektivvertrag regelt unter anderem so wesentliche Bereiche wie:

 

die Rechte und Pflichten von Dienstnehmer und Dienstgeber

die Entgeltfortzahlung

die Beendigung von Dienstverträgen

Urlaubs- und Disziplinarregelung 

Noch Fragen?
Dein VdF-Ansprechpartner zum Kollektivvertrag

Gernot Baumgartner LL.M

Mobile: +43 670 5001981

Mail: g.baumgartner@vdf.at

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